GELÄNDER

Sicherheitsgeländer oder auch Absturzgeländer können mehrere Personen ohne den Einsatz der persönlichen Schutzausrütung (PSAgA) gleichzeitig schützen. Schutzgeländer dienen zur kollektiven, permanenten Absturzsicherung auf nicht öffentlichen Dachflächen, die jedoch einen Zugang für Wartungs-, Reparatur- und Pflegearbeiten oder Fluchtwegen bieten.

Kollektiver Gefahrenschutz vor individuellem Gefahrenschutz!

Geländer für Dächer gibt es in mehreren Varianten:

  • Dachgebunden
  • Attika-Geländer
  • Metalldächer
  • Auflastgehaltene Geländer
  • Als Fluchtweg über Dachflächen

 

Die Dachneigung darf maximal 10° betragen.

Das Geländer darf nicht als Leiter oder Haltevorrichtung für Anschlagpunkte oder Seilsysteme missbraucht werden.

 

Eine Sicherung der Dachfläche mittels Geländer für nicht öffentliche Bereiche entspricht laut ÖNORM B3417 der „Ausstattungsklasse 3“ (Eventuelle Verlinkung zu einem Auszug aus der ÖNORM).

 

Geländer sind je nach Einsatzbereich nachfolgenden europäischen Normen geprüft: DIN EN ISO 1422-3 und DIN EN 13374 Klasse A, sowie der DIN 14094-2 für den Einsatz als Flucht- und Rettungswege.

 

Das Geländer sollte einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft und das Ergebnis schriftlich dokumentiert werden.

Im Falle von Beschädigungen am Geländer sind die betroffenen Bauteile sofort zu ersetzen.

PRODUKTE IM EINSATZ

Kontakt