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Blog: PSAgA Grundunterweisung

PSAgA Grundunterweisung

gemäß AUVA Unterlage „Fachkundige Person, Unterweisung, Übung“

 

Dauer: 1 Tag/6 h

Teilnehmer: max. 6 bzw. 8 je Trainer

Voraussetzungen: Vollendung des 18. Lebensjahrs

 

Inhalt: PSAgA Grundunterweisung mit praktischen Übungen über die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstung (RA) gemäß PSA-V § 4 und § 14

 

Mit der Grundunterweisung werden die Anforderungen der PSA-Verordnung hinsichtlich der Unterweisung nach §14 PSA-V erfüllt.
Diese Ausbildung vermittelt die Grundlagen über die richtige Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettungsausrüstung.

Die Kursinhalte (inkl. der praktischen Übungen) werden auf die Anwendungen und die Ausrüstung der Teilnehmer abgestimmt.)

 

Teil 1: Theorie
Rechtliche Grundlage, Absturzschutzsysteme EN 363, Sturzphysik, Anschlageinrichtungen, Anwendung und Materialkunde zur spezifischen Ausrüstung des Teilnehmers, Grundlagen Rettung und RA

Teil 2: Praxis
An die Anwendungen des Teilnehmers angepasste praktische Übungen. Schwerpunkt Rettung. Übungsort: Mobiles Trainingsmodul MTM

 

Vorbereitung: Art der eigenen Ausrüstung bekannt geben (falls vorhanden) und mitnehmen, Arbeitsanweisungen, Evaluierung, Rettungskonzept bekannt geben (falls vorhanden).

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