Seilsysteme
Seilsicherungsysteme eignen sich hervorragend, um große Dachflächen einfach und sicher zu begehen. Ein ständiges Aus- und Umhängen des Verbindungsmittel ist somit nicht erforderlich. Seilsysteme können überfahrbar entweder überfahrbar oder nicht überfahrbar ausgeführt werden. Gegebenenfalls sind Ergänzungen durch mit Einzelanschlagpunkten erforderlich.
Fast jeder Montageuntergrund erfordert eine spezielle Befestigungstechnik – dachgebunden. Wir liefern zu jedem Untergrund die passende Lösung durch zertifizierte Anschlagpunkte:
- Stahlbeton
- Betonhohldiele
- Massivholz
- Holzschalung
- Trapezblechtragschalen oder Deckschalen
- Dachpaneelen
- Stehfalzdächer
- Elementdächer wie Domico, Zambelli, etc
- Steildächer
- Fassadenpunkte
Es besteht aber auch die Möglichkeit einer „durchdringungsfreien“ Lösung mittels Auflastgehaltenen Einzelanschlagpunkten mittels:
- Betonplatten
- Begrünung oder Bekiesung
Die Einzelanschlagpunkte sind geprüft und zertifiziert nach EN 795:2012-C. Die Prüfungen erfolgen statisch und dynamisch am jeweiligen Originaluntergrund.
Eine Sicherung der Dachfläche mittels Seilsystemen würde entsprechend der ÖNORM B3417 der „Ausstattungsklasse 2“ (Eventuelle Verlinkung zu einem Auszug aus der ÖNORM) zugeordnet werden.
Horizontale Seilsysteme fallen unter die Kategorie „Rückhaltesystem“ , ein Sturz bei richtiger Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung und Verbindungsmittel kann ausgeschlossen werden.
Einsatzbereiche für horizontale Seilsysteme: (da fehlt mir der Weg…))
- Einfamilienhäuser
- Wohnbauten mit kleineren Dachflächen
- Ergänzung zu Seilsystemen bei größeren Anlagen
- Gewerblichen Gebäuden
- Industriellen Anlagen
- Wohn- und Geschäftsgebäuden
- Lagerhallen
- Bei Errichtung von Solar- und PV-Anlagen (Mindestausstattung)
Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen sind auch die erforderlichen Berge- und Rettungsmaßnahmen zu berücksichtigen – siehe BGBl II Verordnung Persönliche Schutzausrüstung vom 11.04 2014.
Eine jährlich wiederkehrende Prüfung bestehender Dachsicherungssysteme und Anschlageinrichtungen darf nur von fachkundigen Personal entsprechend Herstellerangaben durchgeführt werden.
Sofern vom Hersteller nicht anders angegeben, ist die Sicherheitsausstattung mindestens einmal jährlich zu prüfen.